Je nach Hilfebedarf des Betreuten legt das Vormundschaftsgericht die Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer zuständig bin.
Die typischen Aufgabenkreise sind:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren oder auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen, oder auf Antrag neue benannt werden.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.