Seit dem 01. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Leistungsempfänger/innen können von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.
Damit werden behinderte Menschen zu Budgetnehmern/Budgetnehmerinnen, die den “Einkauf” der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können.
Das Gesetz sieht auch eine sogenannte Budgetassistenz vor. Sie umfasst Beratung, Unterstützung und die Koordination der erhaltenen Leistungen.
Im August 2009 habe ich die Weiterbildung zum Budgetassistenten erfolgreich abgeschlossen. Das BdB-Qualitätsregister hat mir dafür die Urkunde "Qualifizierter Budgetassistent" verliehen.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.