Betreuung

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die ich als Betreuer übernehme.

Als gesetzlicher Vertreter nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Ämtern und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegever-sicherungen.

Eine hohe Einsatzbereitschaft mit überdurchschnittlichem Engagement, verbunden mit einer speziell auf den einzelnen Menschen abgestimmten  Betreuung, zeichnen meine Tätigkeit aus.


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.